Grunderwerbsteuer | Finanzämter des Landes Brandenburg (2024)

1. Aktuelles

Das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 23.Juni 2015 wurde am 24.Juni 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg TeilI, Nr.16 verkündet und tritt somit am 1.Juli 2015 in Kraft.

Der Steuersatz beträgt danach für Rechtsvorgänge, die ab dem 1.Juli 2015 verwirklicht werden und sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen 6,5%. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1.Januar 2011 bis zum 30.Juni 2015 verwirklicht wurden, ist weiterhin der Steuersatz von 5% anzuwenden.

Von einer Verwirklichung wird grundsätzlich ausgegangen,

  • bei einem Kaufvertrag i.S. des §1Abs.1Nr.1 GrEStG mit Datum des Abschlusses des notariellen Vertrages.

Der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten, der Zahlung des Kaufpreises und der Eintragung im Grundbuch haben keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Verwirklichung.

  • wenn der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht, die nicht vom Willen eines Einzelnen abhängig ist (Potestativbedingung), mit Datum des Abschlusses des Vertrages (wenn z.B. die Wirksamkeit des ganzen Erwerbsvorgangs davon abhängig gemacht wird, dass für das betreffende Grundstück eine Baugenehmigung erteilt wird).

Der Zeitpunkt der Verwirklichung liegt in diesen Fällen vor dem der Steuerentstehung. Die Steuer entsteht hier erst mit Eintritt der Bedingung.

  • wenn der Vertrag einer Genehmigung bedarf, die nicht die Willenserklärung eines Vertragsteils berührt (z.B. Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung), mit Datum des Abschlusses des Vertrages, ansonsten (z.B. bei Erwerb durch Minderjährige, vollmachtlose Vertretung) mit dem Tag der Genehmigung
  • bei Vorkaufsrechten, erst mit der Ausübung des Vorkaufsrechts
2. Grunderwerbsteuersätze der Länder

Durch Artikel 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.August 2006 (BGBlI2006, 2034) wurde in Artikel105 Absatz2a Satz2 Grundgesetz den Ländern die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer eingeräumt. Von dieser Befugnis haben die Länder (außer Bayern) wie folgt Gebrauch gemacht:

Land

Steuersatz in %

seit/ab

Brandenburg

5,0

6,5

01.01.2011

01.07.2015

Baden-Württemberg

5,0

05.11.2011

Bayern

3,5

Berlin

4,5

5,0

6,0

01.01.2007

01.04.2012

01.01.2014

Bremen

4,5

5,0

01.01.2011

01.01.2014

Hamburg

5,5

01.01.2023

Hessen

5,0

6,0

01.01.2013

01.08.2014

Mecklenburg-Vorpommern

5,0

6,0

01.07.2012

01.07.2019

Niedersachsen

4,5

5,0

01.01.2011

01.01.2014

Nordrhein-Westfalen

5,0

6,5

01.10.2011

01.01.2015

Rheinland-Pfalz

5,0

01.03.2012

Saarland

4,0

4,5

5,5

6,5

01.01.2011

01.01.2012

01.01.2013

01.01.2015

Sachsen

5,5

01.01.2023

Sachsen-Anhalt

4,5

5,0

01.03.2010

01.03.2012

Schleswig-Holstein

5,0

6,5

01.01.2012

01.01.2014

Thüringen

5,0

6,5

07.04.2011

01.01.2017

3. Allgemeine Fragen / Antworten zur Grunderwerbsteuer
Wofür ist Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Grunderwerbsteuer wird ausgelöst durch Erwerbsvorgänge über unbebaute oder bebaute Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts, über Gebäude auf fremdem Grund und Boden (u.a. Ferien-/Wochenendhäuser/Wohnlauben auf Pachtgelände), und über grundstücksgleiche Rechte wie Sondernutzungsrechte (u.a. Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten) und Erbbaurechte.

Erwerbsvorgänge sind u.a. der Grundstückskauf, das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren, die Abtretung von Rechten eines Übereignungsanspruchs, der Erwerb der Verwertungsbefugnis, der innerhalb von 10 Jahren erfolgende mindestens 90-prozentige Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sowie die mindestens 90-prozentige Anteilsvereinigung und die Übertragung/Veräußerung bereits zu mindestens 90Prozent vereinigter Anteile an einer Gesellschaft (§1GrEStG).

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Steuerschuldner sind im Regelfall die an dem Erwerbsvorgang beteiligten Personen, also Grundstückserwerber und –veräußerer (§ 13 GrEStG). Sie können vertraglich die Zahllast auf nur einen der Beteiligten übertragen.

In den meisten Verträgen wird vereinbart, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Das Finanzamt wird in diesen Fällen den Steuerbescheid zuerst an den Erwerber richten. Zahlt der Erwerber die Steuer aber nicht, kann das Finanzamt die Steuer auch vom Veräußerer fordern.

Gibt es Steuerfreibeträge?

Nein. Es gibt lediglich eine Freigrenze von 2.500Euro. Übersteigt die Gegenleistung den Betrag von 2.500Euro, wird Grunderwerbsteuer für die ganze Gegenleistung erhoben

Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?

Es gibt nur wenige personenbezogene Ausnahmen (§ 3 GrEStG):

  • Grundstückserwerbe von Todes wegen
  • Grundstücksschenkungen unter Lebenden, soweit diese unentgeltlich erfolgen. Sofern eine Gegenleistung vereinbart wird (z.B. Nießbrauch, Rente, Wohnrecht) unterliegt diese der Grunderwerbsteuer.
  • Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Grundstückserwerbe unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern i.S.d. LPartG
  • Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
  • der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner i.S.d. LPartG des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft;
  • Grundstückserwerbe unter Verwandten in gerader Linie (z.B. Eltern – Kind)

Daneben bestehen besondere Ausnahmen von der Besteuerung, wie z. B. für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge.

Wovon wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

In der Regel wird die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung berechnet (§ 8 GrEStG). Zur Gegenleistung rechnet alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erwerben (§9GrEStG).

Gegenleistung ist in der Regel der Kaufpreis. Hinzu kommen z.B. schuldrechtlich übernommene Verbindlichkeiten (Grundpfandrechte, Hypotheken in valutierter Höhe), dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen, übernommene sonstige Grundstücksbelastungen (z.B. Renten-, Wohn- und Nießbrauchsrechte), die vom Erwerber übernommenen Vermessungskosten sowie beim Erwerb eines Erbbaurechts die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses an den jeweiligen Grundstückseigentümer.

Wann ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Die Grunderwerbsteuer wird im Rahmen eines Steuerbescheids festgesetzt. Sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig.

Bei einer Finanzierung des Erwerbs ist hierauf besonders zu achten, da eine Stundung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich nicht gewährt wird.

Was ist zu veranlassen, wenn der Kaufvertrag aufgehoben wird?

Manchmal treten Umstände ein, die zu einer Aufhebung des Vertrages führen. Es besteht dann die Möglichkeit einen Antrag auf Nichtfestsetzung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung zu stellen (§16Abs.1 und 2GrEStG).

Sollten die tatsächlichen und formellen Voraussetzungen des §16Abs.1 oder2 GrEStG erfüllt werden, kann ggf. ein bereits ergangener Steuerbescheid aufgehoben und eine bereits gezahlte Steuer erstattet werden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen und dem Antrag stattgegeben werden kann, muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalls vom Finanzamt geprüft werden.

Ein Vertrag gilt als i.S. des §16GrEStG aufgehoben, wenn der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt ist. Die Vertragsparteien müssen sämtliche Wirkungen aus dem Erwerbsvorgang aufheben und sich so stellen, als wäre dieser nie zustande gekommen. Hierzu gehört u.a., dass bereits geleistete Zahlungen auf den Kaufpreis zurückgezahlt wurden und eine zu Gunsten des Käufers im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung gelöscht oder deren Löschung bewilligt/beantragt ist. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann der Steuerbescheid nicht aufgehoben werden mit der Folge, dass bis dahin nicht gezahlte Grunderwerbsteuern weiter zur Zahlung fällig sind und ggf. beigetrieben werden.

1. Aktuelles

Das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 23.Juni 2015 wurde am 24.Juni 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg TeilI, Nr.16 verkündet und tritt somit am 1.Juli 2015 in Kraft.

Der Steuersatz beträgt danach für Rechtsvorgänge, die ab dem 1.Juli 2015 verwirklicht werden und sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen 6,5%. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1.Januar 2011 bis zum 30.Juni 2015 verwirklicht wurden, ist weiterhin der Steuersatz von 5% anzuwenden.

Von einer Verwirklichung wird grundsätzlich ausgegangen,

  • bei einem Kaufvertrag i.S. des §1Abs.1Nr.1 GrEStG mit Datum des Abschlusses des notariellen Vertrages.

Der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten, der Zahlung des Kaufpreises und der Eintragung im Grundbuch haben keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Verwirklichung.

  • wenn der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht, die nicht vom Willen eines Einzelnen abhängig ist (Potestativbedingung), mit Datum des Abschlusses des Vertrages (wenn z.B. die Wirksamkeit des ganzen Erwerbsvorgangs davon abhängig gemacht wird, dass für das betreffende Grundstück eine Baugenehmigung erteilt wird).

Der Zeitpunkt der Verwirklichung liegt in diesen Fällen vor dem der Steuerentstehung. Die Steuer entsteht hier erst mit Eintritt der Bedingung.

  • wenn der Vertrag einer Genehmigung bedarf, die nicht die Willenserklärung eines Vertragsteils berührt (z.B. Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung), mit Datum des Abschlusses des Vertrages, ansonsten (z.B. bei Erwerb durch Minderjährige, vollmachtlose Vertretung) mit dem Tag der Genehmigung
  • bei Vorkaufsrechten, erst mit der Ausübung des Vorkaufsrechts
2. Grunderwerbsteuersätze der Länder

Durch Artikel 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.August 2006 (BGBlI2006, 2034) wurde in Artikel105 Absatz2a Satz2 Grundgesetz den Ländern die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer eingeräumt. Von dieser Befugnis haben die Länder (außer Bayern) wie folgt Gebrauch gemacht:

Land

Steuersatz in %

seit/ab

Brandenburg

5,0

6,5

01.01.2011

01.07.2015

Baden-Württemberg

5,0

05.11.2011

Bayern

3,5

Berlin

4,5

5,0

6,0

01.01.2007

01.04.2012

01.01.2014

Bremen

4,5

5,0

01.01.2011

01.01.2014

Hamburg

5,5

01.01.2023

Hessen

5,0

6,0

01.01.2013

01.08.2014

Mecklenburg-Vorpommern

5,0

6,0

01.07.2012

01.07.2019

Niedersachsen

4,5

5,0

01.01.2011

01.01.2014

Nordrhein-Westfalen

5,0

6,5

01.10.2011

01.01.2015

Rheinland-Pfalz

5,0

01.03.2012

Saarland

4,0

4,5

5,5

6,5

01.01.2011

01.01.2012

01.01.2013

01.01.2015

Sachsen

5,5

01.01.2023

Sachsen-Anhalt

4,5

5,0

01.03.2010

01.03.2012

Schleswig-Holstein

5,0

6,5

01.01.2012

01.01.2014

Thüringen

5,0

6,5

07.04.2011

01.01.2017

3. Allgemeine Fragen / Antworten zur Grunderwerbsteuer
Wofür ist Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Grunderwerbsteuer wird ausgelöst durch Erwerbsvorgänge über unbebaute oder bebaute Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts, über Gebäude auf fremdem Grund und Boden (u.a. Ferien-/Wochenendhäuser/Wohnlauben auf Pachtgelände), und über grundstücksgleiche Rechte wie Sondernutzungsrechte (u.a. Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten) und Erbbaurechte.

Erwerbsvorgänge sind u.a. der Grundstückskauf, das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren, die Abtretung von Rechten eines Übereignungsanspruchs, der Erwerb der Verwertungsbefugnis, der innerhalb von 10 Jahren erfolgende mindestens 90-prozentige Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sowie die mindestens 90-prozentige Anteilsvereinigung und die Übertragung/Veräußerung bereits zu mindestens 90Prozent vereinigter Anteile an einer Gesellschaft (§1GrEStG).

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Steuerschuldner sind im Regelfall die an dem Erwerbsvorgang beteiligten Personen, also Grundstückserwerber und –veräußerer (§ 13 GrEStG). Sie können vertraglich die Zahllast auf nur einen der Beteiligten übertragen.

In den meisten Verträgen wird vereinbart, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Das Finanzamt wird in diesen Fällen den Steuerbescheid zuerst an den Erwerber richten. Zahlt der Erwerber die Steuer aber nicht, kann das Finanzamt die Steuer auch vom Veräußerer fordern.

Gibt es Steuerfreibeträge?

Nein. Es gibt lediglich eine Freigrenze von 2.500Euro. Übersteigt die Gegenleistung den Betrag von 2.500Euro, wird Grunderwerbsteuer für die ganze Gegenleistung erhoben

Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?

Es gibt nur wenige personenbezogene Ausnahmen (§ 3 GrEStG):

  • Grundstückserwerbe von Todes wegen
  • Grundstücksschenkungen unter Lebenden, soweit diese unentgeltlich erfolgen. Sofern eine Gegenleistung vereinbart wird (z.B. Nießbrauch, Rente, Wohnrecht) unterliegt diese der Grunderwerbsteuer.
  • Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Grundstückserwerbe unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern i.S.d. LPartG
  • Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
  • der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner i.S.d. LPartG des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft;
  • Grundstückserwerbe unter Verwandten in gerader Linie (z.B. Eltern – Kind)

Daneben bestehen besondere Ausnahmen von der Besteuerung, wie z. B. für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge.

Wovon wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

In der Regel wird die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung berechnet (§ 8 GrEStG). Zur Gegenleistung rechnet alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erwerben (§9GrEStG).

Gegenleistung ist in der Regel der Kaufpreis. Hinzu kommen z.B. schuldrechtlich übernommene Verbindlichkeiten (Grundpfandrechte, Hypotheken in valutierter Höhe), dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen, übernommene sonstige Grundstücksbelastungen (z.B. Renten-, Wohn- und Nießbrauchsrechte), die vom Erwerber übernommenen Vermessungskosten sowie beim Erwerb eines Erbbaurechts die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses an den jeweiligen Grundstückseigentümer.

Wann ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Die Grunderwerbsteuer wird im Rahmen eines Steuerbescheids festgesetzt. Sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig.

Bei einer Finanzierung des Erwerbs ist hierauf besonders zu achten, da eine Stundung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich nicht gewährt wird.

Was ist zu veranlassen, wenn der Kaufvertrag aufgehoben wird?

Manchmal treten Umstände ein, die zu einer Aufhebung des Vertrages führen. Es besteht dann die Möglichkeit einen Antrag auf Nichtfestsetzung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung zu stellen (§16Abs.1 und 2GrEStG).

Sollten die tatsächlichen und formellen Voraussetzungen des §16Abs.1 oder2 GrEStG erfüllt werden, kann ggf. ein bereits ergangener Steuerbescheid aufgehoben und eine bereits gezahlte Steuer erstattet werden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen und dem Antrag stattgegeben werden kann, muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalls vom Finanzamt geprüft werden.

Ein Vertrag gilt als i.S. des §16GrEStG aufgehoben, wenn der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt ist. Die Vertragsparteien müssen sämtliche Wirkungen aus dem Erwerbsvorgang aufheben und sich so stellen, als wäre dieser nie zustande gekommen. Hierzu gehört u.a., dass bereits geleistete Zahlungen auf den Kaufpreis zurückgezahlt wurden und eine zu Gunsten des Käufers im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung gelöscht oder deren Löschung bewilligt/beantragt ist. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann der Steuerbescheid nicht aufgehoben werden mit der Folge, dass bis dahin nicht gezahlte Grunderwerbsteuern weiter zur Zahlung fällig sind und ggf. beigetrieben werden.

Letzte Aktualisierung: 17.01.2023
Seite drucken

Grunderwerbsteuer | Finanzämter des Landes Brandenburg (2024)

FAQs

Grunderwerbsteuer | Finanzämter des Landes Brandenburg? ›

Die Grunderwerbsteuer fließt direkt den Ländern zu. Der Steuersatz ist in Brandenburg und einigen anderen Ländern mit 6,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie am höchsten in Deutschland. Auch in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen liegt er so hoch.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Land Brandenburg? ›

Die Grunderwerbsteuer fließt direkt den Ländern zu. Der Steuersatz ist in Brandenburg und einigen anderen Ländern mit 6,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie am höchsten in Deutschland. Auch in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen liegt er so hoch.

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer Brandenburg? ›

Für die Festsetzung des neuen Wertes sind in Berlin und in Brandenburg jeweils dieselben Faktoren ausschlaggebend: Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Grundstücksart, Alter des Gebäudes sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete.

Was brauche ich für die Grundsteuererklärung Brandenburg? ›

Welche Daten muss ich in der Grundsteuererklärung Brandenburg 2023 angeben?
  • Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Grundbuchblatt.
  • Steuernummer des Grundstücks.
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer.
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)

Bis wann Grundsteuer abgeben Brandenburg? ›

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis 31. Januar 2023 verlängert 13.10.2022. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hat die auf der Finanzministerkonferenz in Berlin vereinbarte Verlängerung von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 begrüßt.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 2023? ›

Grunderwerb - Besteuerung liegt 2023 bei 6,5 Prozent in Brandenburg
BundeslandSteuersatz
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5%
Grunderwerbsteuer NRW6,5%
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein6,5%
Grunderwerbsteuer Thüringen6,5%
2 more rows
Jul 9, 2023

Wie viel kostet ein Grundstück in Brandenburg? ›

Die Grundstückspreise in Brandenburg liegen in mittlerer Lage bei 170 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 330 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 117 Euro pro Quadratmeter.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für Brandenburg? ›

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss Brandenburg in der Regel neue Bodenrichtwerte. Diese können über das Internet kostenfrei mit Hilfe der hier verlinkten Bodenrichtwertkarte von Brandenburg direkt selber eingesehen werden.

Wird Grundsteuer teurer Brandenburg? ›

Neues Grundsteuermodell ab 2025 in Brandenburg – Land entscheidet sich für das Bundesgesetz. Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben.

Wie finde ich mein Flurstück Brandenburg? ›

Sie können das Informationsportal Grundstücksdaten über die brandenburgische Website (grundsteuer.brandenburg.de) oder hier abrufen. Auf der Startseite der Anwendung geben Sie entweder die Adresse des Grundstücks (Möglichkeit A) oder die Bezeichnung des Flurstücks (Flurstück, Flur, Gemarkung) (Möglichkeit B) ein.

Wie lange hat man Zeit um die Grundsteuer zu machen? ›

Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, war aufgefordert, bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Wo finde ich die Steuernummer für Grundsteuer Brandenburg? ›

Aktenzeichen oder Steuernummer für die Grundsteuer. Das findest Du auf dem letzten Grundsteuerbescheid oder im Informationsschreiben des Finanzamts zur Grundsteuererklärung.

Wo finde ich die Ertragsmesszahl in Brandenburg? ›

Die Ertragsmesszahl Ihres Flurstücks wird in der Detailinformation zum Flurstück zum 01.01.2022 ausgewiesen. Bitte beachten Sie, die Ertragsmesszahl in der Grundsteuerwerterklärung nur dann anzugeben ist, wenn folgende Nutzungen bestehen: Landwirtschaftliche Nutzung, Saatzucht und.

Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer in Berlin? ›

Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent in Berlin

Somit hat Berlin auch einen individuellen Steuersatz für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Diese Satz wird jährlich überprüft. Für das gesamte Stadtgebiet bzw. des Gebietes des Bundeslandes Berlin gilt der einheitliche Steuersatz von 6,0 Prozent.

Wann ist spekulationssteuer zu bezahlen? ›

Die Spekulationssteuer fällt grundsätzlich an, wenn zwischen dem käuflichen Erwerb und Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre vergehen. Auch bei grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurecht) fällt die Spekulationssteuer an.

Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer in Sachsen? ›

Mit der Grunderwerbsteuer bessern die Bundesländer die Finanzen auf. Der Spitzensatz liegt bei 6,5 Prozent. Sachsen war bisher besonders günstig mit 3,5 Prozent: Seit dem 1.1.2023 werden hier 5,5 Prozent fällig – die erste Erhöhung seit 2007.

Wie hoch sind Grunderwerbsteuer und Notarkosten in Baden-Württemberg? ›

Im Bundesland Baden-Württemberg nämlich der festgelegte Grunderwerbsteuersatz von 5% und die Kosten für Notar und Grundbucheintragung in Höhe von 1,5% - 2%. Anders kann es sich mit den Kosten für einen Immobilienmakler (Maklerprovision/-courtage) verhalten.

References

Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Eusebia Nader

Last Updated:

Views: 5719

Rating: 5 / 5 (80 voted)

Reviews: 87% of readers found this page helpful

Author information

Name: Eusebia Nader

Birthday: 1994-11-11

Address: Apt. 721 977 Ebert Meadows, Jereville, GA 73618-6603

Phone: +2316203969400

Job: International Farming Consultant

Hobby: Reading, Photography, Shooting, Singing, Magic, Kayaking, Mushroom hunting

Introduction: My name is Eusebia Nader, I am a encouraging, brainy, lively, nice, famous, healthy, clever person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.